Adresse
Turmstraße 33,
10551 Berlin
030 2065 4715
Sternstr. 6,
49809 Lingen
0591 800 36 333
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heimkraftwerk GmbH
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Heimkraftwerk GmbH oder andere Bestellungen liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Geschäftsleitung oder einem schriftlich Bevollmächtigten, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Lieferbedingungen
Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die Heimkraftwerk GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die Heimkraftwerk GmbH nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Heimkraftwerk GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Wird der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht angetroffen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten für Zweit- und Folgezustellungen oder Einlagerungskosten in jedem Fall selbst zu tragen.
Die Firma Heimkraftwerk GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Die zusätzlich entstandenen Kosten auf Grund der Durchführung der Teillieferungen trägt die Firma Heimkraftwerk GmbH.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Heimkraftwerk GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die Heimkraftwerk GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Heimkraftwerk GmbH.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von der Heimkraftwerk GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Heimkraftwerk GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
5. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist durch die Heimkraftwerk GmbH beträgt für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen übernimmt die Heimkraftwerk GmbH gegenüber Kunden die nicht Verbraucher sind, keine Gewährleistung. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Heimkraftwerk GmbH Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.
6. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Heimkraftwerk GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Heimkraftwerk GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der Heimkraftwerk GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Heimkraftwerk GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die Heimkraftwerk GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8. Datenverarbeitung
Die Heimkraftwerk GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist der Sitz der Firma Heimkraftwerk GmbH, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Die Heimkraftwerk GmbH ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Hinweis: Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist die Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung (gemäß den §§ 6a und 4 Nr. 1b UStG und den §§ 17a und 17b UStDV). Ein nachträgliches Vorlegen oder Einreichen berechtigt rückwirkend nicht mehr zur Steuerfreiheit.
T.: +49 (030) 2065 4715 / +49 (017) 1779 7327
Heimkraftwerk GmbH